Aktuelles

Seit 02.09.21 gilt...

... bei Theorieunterricht und bei Fahrstunden die 3-G-Regelung. Für nachweislich nicht geimpfte bzw. genesene Personen ist ein PCR-Test max. 48 Std. oder ein Schnelltest max. 24 Std. alt notwendig und ein Nachweis entsprechend mitzuführen. Für Schüler reicht ein Schülerausweis.

 

Eine Tragepflicht von medizinischen Gesichtsmasken während des Theoriekurses, sowie im Fahrzeug besteht weiterhin.

 

Vielen Dank.